- Verpfründen
Verpfründen, verb. regul. act. mit einer Pfründe versehen, am häufigsten im Oberdeutschen. Sich aus eigenen Mitteln in ein Spital verpfründen, sich eine Pfründe, eine Stelle im demselben kaufen. So auch die Verpfründung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.