Verpfründen

Verpfründen

Verpfründen, verb. regul. act. mit einer Pfründe versehen, am häufigsten im Oberdeutschen. Sich aus eigenen Mitteln in ein Spital verpfründen, sich eine Pfründe, eine Stelle im demselben kaufen. So auch die Verpfründung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verpfründen — Verpfründen, 1) mit einer Pfründe, einer Leibrente versehen; 2) in einer öffentlichen Verpflegungsanstalt unterbringen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • verpfründen — ver|pfrụ̈n|den 〈V. tr.; hat; oberdt. u. schweiz.〉 jmdm. etwas verpfründen jmdm. etwas auf Rentenbasis übertragen * * * ver|pfrụ̈n|den <sw. V.; hat (südd., schweiz.): [gegen eine einmalige Zahlung od. Übereignung] durch lebenslänglichen… …   Universal-Lexikon

  • verpfründen — ver|pfrụ̈n|den (süddeutsch und schweizerisch für durch lebenslänglichen Unterhalt versorgen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verpfründung — Verpfründung,   im schweizerischen Recht (Art. 521 ff. OR) Vertrag zwischen Pfründer und Pfrundgeber, aufgrund dessen der Pfründer dem Pfrundgeber ein Vermögen oder einzelne Vermögenswerte überträgt und sich der Pfrundgeber verpflichtet, dem… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”