Veruntreuen

Veruntreuen

Veruntreuen, verb. regul. act. aus Mangel der gehörigen Treue wegkommen lassen, noch mehr, durch Untreue entwenden. Daß man die Beylage nicht soll veruntreuen, 2 Macc 3, 15. Die Knechte sollen nichts veruntreuen ihren Herren, Tit. 2, 10. So auch die Veruntreuung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • veruntreuen — V. (Aufbaustufe) das jmdm. anvertraute Geld o. Ä. für sich behalten Synonyme: hinterziehen, unterschlagen Beispiel: Der Buchhalter hat das Geld der Firma veruntreut und ist damit ins Ausland geflohen …   Extremes Deutsch

  • veruntreuen — ver·ụn·treu·en; veruntreute, hat veruntreut; [Vt] etwas veruntreuen geschr; etwas für sich selbst nehmen, das man für jemanden verwalten sollte ≈ unterschlagen <meist Gelder veruntreuen> || hierzu Ver·ụn·treu·ung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • veruntreuen — hinterziehen, in die eigene Tasche stecken, verschwinden lassen; (ugs.): auf die Seite bringen/schaffen; (salopp): sich unter den Nagel reißen; (bes. Rechtsspr.): unterschlagen. * * * veruntreuen:⇨unterschlagen(1)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • veruntreuen — unterschlagen; hinterziehen * * * ver|un|treu|en [fɛɐ̯ |ʊntrɔy̮ən] <tr.; hat (bes. Rechtsspr.): (anvertrautes Geld o. Ä.) für sich oder andere Zwecke unrechtmäßig ausgeben, unrechtmäßig behalten: sie haben die Gelder ihres Bruders veruntreut.… …   Universal-Lexikon

  • veruntreuen — ver|ụn|treu|en (unterschlagen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Veruntreuen — * Er veruntreut keine Stecknadel …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt — ist die amtliche Überschrift des in § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelten deutschen Straftatbestandes. Inhaltsverzeichnis 1 Die Tathandlung des Abs. 1 2 Rechtsgut 3 …   Deutsch Wikipedia

  • unterschlagen — veruntreuen; hinterziehen * * * un|ter|schla|gen [ʊntɐ ʃla:gn̩], unterschlägt, unterschlug, unterschlagen <tr.; hat: a) (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer… …   Universal-Lexikon

  • Veruntreuung — Defraudation; Hinterziehung; Unterschleif; Unterschlagung * * * Ver|ụn|treu|ung 〈f. 20〉 das Veruntreuen, Unterschlagung * * * Ver|ụn|treu|ung, die; , en (Rechtsspr.): das Veruntreuen; das Veruntreutwerden. * * * Ver|untreuung,   Unterschlagung …   Universal-Lexikon

  • unterschlagen — 1. hinterziehen, stehlen, verschwinden lassen; (ugs.): auf die Seite bringen/schaffen, in die eigene Tasche stecken; (salopp): sich unter den Nagel reißen; (scherzh.): entführen; (bes. Rechtsspr.): veruntreuen. 2. für sich behalten, geheim halten …   Das Wörterbuch der Synonyme

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