Verurtheilen

Verurtheilen

Verurtheilen, verb. reg. act. durch ein Urtheil einer verwirkten Strafe schuldig erkennen, für das veraltete verdammen. Einen Missethäter verurtheilen, ihn zum Tode, zum Festungsbau, zur ewigen Gefangenschaft verurtheilen. Zu einer Geldstrafe verurtheilet werden. Sich selbst verurtheilen, Tit. 3, 11. Daher die Verurtheilung.

Bey dem Ottfried irdeilan, bey dem Strycker vertailen, im mittlern Lat. forisiudicare, im Oberd. auch verfällen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Euathlos — Euathlos, aus Athen, Rhetor, vom Sophisten Protagoras in der Beredtsamkeit unterwiesen, mit der Bedingung, die Hälfte der Lehrsumme sogleich, die andere Hälfte dann zu bezahlen, wenn er seinen ersten Proceß gewänne. Da E. aber keinen Proceß… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Guise [2] — Guise (spr. Gibs), herzoglicher Nebenzweig des Hauses Lothringen. Er stammt von 1) Claude von Lothringen, fünftem Sohn des Herzogs Renatus II. von Lothringen, geb. 1496, dieser ließ sich in Frankreich nieder u. vermählte sich mit der Prinzessin… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Dalberg — Dalberg, ursprünglich Dalburg, altes freiherrliches Geschlecht, dessen Adel sich bis in das 10. Jahrh. zurückweisen läßt; im 14. Jahrh. starb der Mannsstamm aus und der Name ging durch die Erbtochter Greta an die Kämmerer von Worms über. Bei… …   Herders Conversations-Lexikon

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