Verurtheilen

Verurtheilen

Verurtheilen, verb. reg. act. durch ein Urtheil einer verwirkten Strafe schuldig erkennen, für das veraltete verdammen. Einen Missethäter verurtheilen, ihn zum Tode, zum Festungsbau, zur ewigen Gefangenschaft verurtheilen. Zu einer Geldstrafe verurtheilet werden. Sich selbst verurtheilen, Tit. 3, 11. Daher die Verurtheilung.

Bey dem Ottfried irdeilan, bey dem Strycker vertailen, im mittlern Lat. forisiudicare, im Oberd. auch verfällen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Guise [2] — Guise (spr. Gibs), herzoglicher Nebenzweig des Hauses Lothringen. Er stammt von 1) Claude von Lothringen, fünftem Sohn des Herzogs Renatus II. von Lothringen, geb. 1496, dieser ließ sich in Frankreich nieder u. vermählte sich mit der Prinzessin… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Verdammen — Verdammen, verb. regul. act. für straffällig, für einen Übertreter eines Strafgesetzes erklären. 1. Eigentlich. (1) Im gerichtlichen Verstande. Jemanden zum Tode verdammen. Ihn wegen eines Verbrechens zu einer Geldstrafe verdammen. Dein Mund wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Dalberg — Dalberg, ursprünglich Dalburg, altes freiherrliches Geschlecht, dessen Adel sich bis in das 10. Jahrh. zurückweisen läßt; im 14. Jahrh. starb der Mannsstamm aus und der Name ging durch die Erbtochter Greta an die Kämmerer von Worms über. Bei… …   Herders Conversations-Lexikon

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