Verweisen (1)

Verweisen (1)

1. Verweisen, verb. irregul. act. S. Weisen. 1. An einen andern Ort weisen. Man verwies ihn an den Richter, bedeutete ihn, sich an den Richter zu wenden. Eine Sache an einen Höhern verweisen. Der Verfasser eines Buches verweiset den Leser oft auf eine vorher gegangene Stelle. 2. In die Ferne weisen, doch nur in engerer Bedeutung, durch einen richterlichen Ausspruch aus einem Orte weisen, ihm, den Ort zu meiden, bey Strafe anbefehlen; ehedem verbannen. Jemanden aus der Stadt, aus dem Lande verweisen; noch häufiger mit der zweyten Endung, der Stadt, des Landes verweisen. Auf eine wüste Insel, in eine entfernte Provinz verweisen. Vom Hofe verwiesen werden, welches üblicher ist, als des Hofes. Ingleichen absolute. Verwiesen werden, nämlich des Landes oder der Stadt. Ein Verwiesener. So auch die Verweisung. Daher die Landesverweisung. Bey dem Ottfried in der letzten Bedeutung uruuisan, d.i. ausweisen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • verweisen — V. (Aufbaustufe) jmds. Aufmerksamkeit auf etw. lenken, auf etw. hinweisen Synonyme: anzeigen, aufzeigen, hindeuten Beispiele: Er konnte auf eine Reihe von Leistungen verweisen. Sie verweist sie auf die Möglichkeit, die Fahrkarte im Reisebüro zu… …   Extremes Deutsch

  • verweisen — ↑relegieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • verweisen — Vst. tadeln std. (8. Jh.), mhd. verwīzen, ahd. firwīzan Stammwort. Entsprechend gt. fraweitan Recht verschaffen, rächen . Präfigiert aus g. * weit a Vst. festsetzen, strafen in aschw. vīta zeihen, beweisen , ae. wītan vorwerfen , afr. wīta hüten …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • verweisen — hinweisen (auf); aufmerksam machen (auf); informieren (über); sensibilisieren (für); des Landes verweisen; ausweisen; disqualifizieren; die rote Karte zeigen; vom Platz stellen …   Universal-Lexikon

  • verweisen — ver·wei·sen; verwies, hat verwiesen; [Vt/i] 1 (jemanden) auf etwas (Akk) verweisen jemanden auf etwas aufmerksam machen ≈ hinweisen: den Leser auf eine Abbildung, auf ein anderes Buch verweisen; [Vt] 2 jemanden an jemanden / etwas verweisen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verweisen (2) — 2. Verweisen, verb. irreg. act. welches mit dem vorigen auf einerley Art abgewandelt wird. 1. Ein Vergehen mit Worten vorhalten, mit Worten bestrafen, mit der dritten Endung der Person und der vierten des Vergehens. Einem etwas verweisen. Ich… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • verweisen — 1verweisen: Mhd. verwīz̧en, ahd. farwīz̧an »strafend oder tadelnd vorwerfen«, got. fraweitan »Recht verschaffen, rächen«, niederl. ‹ver›wijten »vorwerfen« sind Präfixbildungen zu dem im Nhd. untergegangenen einfachen Verb mhd. wīz̧en, ahd. wīz̧an …   Das Herkunftswörterbuch

  • verweisen — 1. a) vorhalten, Vorhaltungen/Vorwürfe machen, vorwerfen; (ugs.): unter die Nase reiben; (salopp): aufs Butterbrot schmieren/streichen. b) einen Tadel/Verweis erteilen, ermahnen, maßregeln, rügen, schimpfen, tadeln, verwarnen, zurechtweisen, zur… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verweisen — Dieser Artikel wurde aufgrund von inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung des Portals Hund zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Hundeartikel auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Bitte hilf mit, diesen Artikel …   Deutsch Wikipedia

  • verweisen — ver|wei|sen (auch veraltend für verbieten; tadeln); sie hat dem Jungen seine Frechheit verwiesen …   Die deutsche Rechtschreibung

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