- Verwidern
* Verwidern, verb. regul. act. welches im Hochdeutschen fremd ist, und nur bey einigen Schlesischen Dichtern für verweigern vorkommt.
Kein Begehrtes je verwidern,
Kein Verwidertes begehren,
Logau.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.