Verwirken

Verwirken

Verwirken, verb. regul. act. 1. Von wirken, kneten, verwirket der Bäcker alles Mehl, wenn er alles Mehl in Teig verwandelt. Im Niederdeutschen wird verwerken noch für verarbeiten überhaupt gebraucht. 2. In der weitesten Bedeutung des Zeitwortes wirken, Veränderungen außer sich hervor bringen. (1) * Durch Wirken, d.i. eigene Thätigkeit, hervor bringen, so daß ver hier intensive für er und aus stehet. Wenn jemand ein Weib nimmt, und ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt, 3 Mos. 20, 14; d.i. begangen. Doch diese Bedeutung ist veraltet. Was habe ich verwirkt? d.i. verbrochen, noch zuweilen im gemeinen Leben. (2) * Sich verwirken, sich vergehen, eigentlich in Anwendung seiner Thätigkeit fehlen, irren; eine gleichfalls veraltete Bedeutung. Die Heiden hätten sich verwirkt, und wider ihre Eidespflicht gethan, 2 Macc. 15, 10. 3) Durch eine gesetzwidrige Handlung verdienen. Wer in meinem ganzen Königreiche eine Strafe verwirkt hat, 1 Macc. 10, 43. Auch diese Bedeutung kommt im Hochdeutschen wenig mehr vor, wo das Zeitwort, (4) nur noch mit der destruirenden Bedeutung der Partikel ver, und im engern Verstande des Zeitwortes wirken, bedeutet, durch eine gesetzwidrige oder unerlaubte Handlung den Verlust eines Gutes verdienen, sich desselben verlustig machen, wo es einen höhern Grad der Beleidigung oder des begangenen Unrechts bezeichnet, als verscherzen. Du hast dein Leben, deine Freyheit verwirkt, dich durch dein Verbrechen um dieselbe gebracht. Jemandes Gnade verwirken. Die gute Meinung seiner Freunde verwirken.

So auch das Verwirken und die Verwirkung.

Anm. Schon bey dem Ottfried firwicken und firuorathan, von welchem letztern Zeitworte noch die Niederdeutschen verworcht und verwrogt sagen; bey dem Horneck verworchen, im Schwed. förverka, im mittlern Lat. forisfacere, forfacere.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • verwirken — V. (Oberstufe) geh.: den Anspruch auf etw. schuldhaft verlieren Synonyme: sich bringen um, einbüßen, kommen um, sich verscherzen, verlustig gehen (geh.) Beispiel: Der Mieter verwirkt sein Recht auf Mängelbeseitigung, wenn er dem Vermieter… …   Extremes Deutsch

  • verwirken — verwirken, verwirklichen ↑ wirken …   Das Herkunftswörterbuch

  • verwirken — verscherzen (umgangssprachlich); einbüßen * * * ver|wịr|ken 〈V. tr.; hat〉 (durch eigene Schuld) sich verscherzen, den Anspruch auf etwas verlieren ● (sich) jmds. Gunst, Wohlwollen verwirken; er hat sein Leben verwirkt er muss seine Schuld mit… …   Universal-Lexikon

  • verwirken — ver·wịr·ken; verwirkte, hat verwirkt; [Vt] geschr; 1 ein Recht (auf etwas (Akk)) verwirken ein Recht durch eigene Schuld verlieren 2 sein Leben verwirken zur Strafe sterben müssen || hierzu Ver·wịr·kung die; nur Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • verwirken — sich bringen um, einbüßen, kommen um, verlieren, sich verscherzen; (schweiz.): verunschicken; (geh.): sich begeben; (ugs.): loswerden; (Amtsspr.): verlustig gehen. * * * verwirken:⇨verlieren(I,2) verwirkensichumdasRechtbringen,(zurStrafe)einbüßen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verwirken — ver|wịr|ken; sein Leben verwirken …   Die deutsche Rechtschreibung

  • verscherzen — verwirken; einbüßen * * * ver|scher|zen [fɛɐ̯ ʃɛrts̮n̩] <tr.; hat: durch Leichtsinn und Gedankenlosigkeit verlieren, einbüßen: du hast dir das Wohlwollen des Chefs verscherzt; durch seine ständigen blöden Witze hat er es sich mit allen Frauen… …   Universal-Lexikon

  • verwirklichen — verwirken, verwirklichen ↑ wirken …   Das Herkunftswörterbuch

  • Verbrechen — Verbrêchen, verb. irregul. S. Brechen, welches ehedem auch als ein Neutrum gebraucht wurde, jetzt aber nur noch als ein Activum üblich ist, und, nach Maßgebung der Partikel ver und des Zeitwortes brechen, in verschiedenem Verstande gebraucht wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verwirkung — Ver|wịr|kung 〈f. 20; unz.〉 das Verwirken * * * Ver|wịr|kung, die; , en (Rechtsspr.): das Verwirken eines Rechtes. * * * Verwirkung,   1) Strafrecht: das Sichzuziehen eines Übels durch eigene Handlung (z. B. § 59 StGB: »Hat jemand eine… …   Universal-Lexikon

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