- Verzetteln
Verzêtteln, verb. regul. act. 1. Einzeln und hin und wieder fallen lassen, und dadurch verlustig gehen. Bey dem Einfahren des Getreides wird viel verzettelt. Geld verzetteln, es in einzelnen Stücken verlieren. Heu, Stroh, Körner verzetteln, es im Hanthieren fallen und umkommen lassen. Figürlich, leichtsinnig und unnütz verthun, von dem Gelde, besonders, wenn es in mehrern kleinen Summen geschiehet, Viel Geld verzetteln. Er ist so reich, wie sie, denn sie haben ihre Wechsel auf ihrer Reise so ziemlich verzettelt, Weiße.
Er kann wohl ungestraft das Waisengeld verzetteln,
Günther.
2. Nachlässig an einen unbekannten Ort bringen, wie verlegen, verwerfen, vertragen. Ich weiß nicht, wohin ich es verzettelt habe. Daher das Verzetteln.
Anm. In der ersten Bedeutung auch in einigen gemeinen Mundarten verquisten, schon bey dem Ottfried firquistan, in Meißen verurschen, in Niedersachsen verspillen, vertensen. Einige Oberdeutsche Mundarten gebrauchen für verzetteln auch verzetten. S. Zetteln.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.