- Vierähren
Vierähren, verb. regul. act. welches nur in der Landwirthschaft einiger Gegenden üblich ist, das Rühren, oder die dritte Umpflügung des Ackers zur Wintersaat zu bezeichnen, sofern es mit dem Pfluge geschiehet; an andern Orten vierarten, von arten, ähren, pflügen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.