Visiermaß, das

Visiermaß, das

Das Visiērmāß, des -es, plur. inusit. diejenige Art des Maßes, welche bey dem Visieren der Fässer zum Grunde geleget wird, nach welchem der Inhalt eines Fasses angegeben wird, zum Unterschiede von dem Schenkmaße, nach welchem der Wein ausgeschenkt oder maßweise verkauft wird. In Leipzig hält ein Eimer 54 Kannen Visiermaß, welche 63 Kannen Schenkmaß machen; in Nürnberg 32 Viertel Visiermaß und 34 Viertel Schenkmaß.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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