- Ausstoßen
Ausstoßen, verb. irreg. (S. Stoßen,) welches in doppelter Gattung üblich ist.
I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, auf einen andern stoßen, in der Fechtkunst.
II. Als ein Activum. 1) Hinaus stoßen. Einen ausstoßen, aus dem Hause. Figürlich, als unwürdig von einer Gesellschaft ausschließen. 2) Durch einen Stoß heraus bringen. Einem ein Auge ausstoßen. Einen Meiler ausstoßen, bey den Kohlenbrennern, ihn ausladen. Die Wege im Garten ausstoßen, mit dem Stößer reinigen. Dem Fasse den Boden ausstoßen, im gemeinen Leben, mit zu großer Heftigkeit verfahren. Figürlich, mit Heftigkeit von sich geben, vorbringen. Seufzer ausstoßen. Die größten Beschuldigungen, die sie wider mich ausstoßen, sind nichts als Beweise ihres aufrichtigen Herzens, Gell. Am häufigsten in verächtlicher Bedeutung. Schimpfreden, Flüche, Gotteslästerungen ausstoßen. 3) Gehörig stoßen, durch Stoßen den verlangten Grad der Güte geben, bey verschiedenen Handwerkern. Die Bäcker stoßen den Teig aus, wenn sie ihn zum letzten Mahle mit geballten Fäusten zerstoßen, welches auch ausfausten und durchknebeln genannt wird. Bey den Lohgärbern wird das aus der Grube gebrachte Leder mit dem Ausstoßeisen ausgestoßen oder gereiniget. Die Hutmacher stoßen den gewalkten Hut aus, wenn sie ihn auf der Form mit der Faust oder dem Ausstoßer die gehörige Gestalt geben. Bey den Buchbindern werden die Breter ausgestoßen, wenn ihre Kanten mit dem Ausstoßhobel abgenommen werden. Eine Ecke ausstoßen, bey den Mäurern, sie mit der Kardätsche glatt machen. Daher die Ausstoßung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.