- Vogteylich
Vogteylich, adj. et adv. zur Würde und Gewalt eines Vogtes im höhern Verstande gehörig, darin gegründet. Die Vogteyliche Gerichtbarkeit. Ingleichen zur Vogtey, d.i. dem Bezirke eines Vogtes, gehörig. Die vogteylichen Gränzen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.