Verbiethen — Verbiethen, verb. irregul. act. S. Biethen. 1. * Ankündigen, ingleichen vor seinen Obern fordern, laden, citieren; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche noch in einigen Provinzen vorkommt. Schon bey dem Ulphilas ist faurbiudan,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Vorboth, das — * Das Vorboth, des es, plur. die e, von dem Zeitworte vorbiethen, ein im Hochdeutschen ungewöhnlich gewordenes Wort, die Vorladung, Citation vor Gericht zu bezeichnen; im Oberdeutschen Fürboth, Fürgeboth, Fürladung, Fürheischung … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Vorfordern — Vorfordern, verb. regul. act. vor sich oder vor einen andern fordern, besonders vor Gericht fordern: vorladen, ehedem vorbiethen, vorheischen. Jemanden vorfordern lassen. Daher die Vorforderung … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Vorgebiethen — * Vorgebiethen, verb. irregul. act. S. Biethen, welches so wie vorbiethen nur im Oberdeutschen für vorfordern, vorladen üblich ist … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Vorladen — Vorladen, verb. irregul. act. S. Laden, vor Gericht, vor die Obrigkeit laden, d.i. zu kommen befehlen; citieren. Die Gläubiger vorladen, ihre Forderungen zu bescheinigen. Daher die Vorladung, die Citation. Im Oberdeutschen auch vorbiethen,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart