Vorbiethen

Vorbiethen

Vorbiethen, Vorgebiethen, verb. irregul. act. S. Biethen, vor Gericht entbiethen, oder zu kommen gebiethen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, wofür daselbst das Lat. citieren üblicher ist. S. auch Vorbescheiden und Fürbiether.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Verbiethen — Verbiethen, verb. irregul. act. S. Biethen. 1. * Ankündigen, ingleichen vor seinen Obern fordern, laden, citieren; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche noch in einigen Provinzen vorkommt. Schon bey dem Ulphilas ist faurbiudan,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vorboth, das — * Das Vorboth, des es, plur. die e, von dem Zeitworte vorbiethen, ein im Hochdeutschen ungewöhnlich gewordenes Wort, die Vorladung, Citation vor Gericht zu bezeichnen; im Oberdeutschen Fürboth, Fürgeboth, Fürladung, Fürheischung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vorfordern — Vorfordern, verb. regul. act. vor sich oder vor einen andern fordern, besonders vor Gericht fordern: vorladen, ehedem vorbiethen, vorheischen. Jemanden vorfordern lassen. Daher die Vorforderung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vorgebiethen — * Vorgebiethen, verb. irregul. act. S. Biethen, welches so wie vorbiethen nur im Oberdeutschen für vorfordern, vorladen üblich ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vorladen — Vorladen, verb. irregul. act. S. Laden, vor Gericht, vor die Obrigkeit laden, d.i. zu kommen befehlen; citieren. Die Gläubiger vorladen, ihre Forderungen zu bescheinigen. Daher die Vorladung, die Citation. Im Oberdeutschen auch vorbiethen,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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