- Überreiten
Überreiten, verb. irreg. S. Reiten. 1. Ǘberreiten, als ein Neutrum mit seyn, ich reite über, übergeritten, über zu reiten, über etwas reiten, mit dessen Verschweigung. Die Brücke ist zu schmahl, ich kann nicht überreiten.
2. Überreḯten, als ein Activum mit der vierten Endung, ich überreite, überritten, zu überreiten. 1) Ein Kind, ein Thier, einen Menschen überreiten, sie über den Haufen reiten. Von dem Feinde überritten werden. 2) Jemanden überreiten, ihm im Reiten zuvor kommen. Er überreitet den besten Reiter. 3) Ein Pferd überreiten, es im Reiten zu sehr angreifen. 4) Im Oberdeutschen sagt man auch, die Wege, einen Wald, ein Feld u.s.f. überreiten, zu Pferde die Aufsicht darüber führen, sie zu Pferde besichtigen, wofür im Hochdeutschen bereiten üblich ist. Daher sind daselbst die Ǘberreiter, solche vereidigte berittene Personen, welche über gewisse Gegenstände die Aufsicht führen, und im Hochdeutschen Bereiter heißen. Dienen sie nur zu Fuße, so heißen sie daselbst Übergeher. So hat man im Österreichischen Salzübergeher und Salzüberreiter, Wegeüberreiter, Wegebereiter, Wald- und Forstüberreiter u.s.f. In Wien heißen gewisse Rumorwächter zu Pferde gleichfalls Überreiter. S. auch Landreiter.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.