- Vorerbe, das
Das Vorêrbe, des -es, plur. ut nom. sing. ein nur in den Rechten einiger Gegenden übliches Wort, ein jemanden zum voraus vermachtes Erbe oder Erbtheil zu bezeichnen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Vorêrbe, des -es, plur. ut nom. sing. ein nur in den Rechten einiger Gegenden übliches Wort, ein jemanden zum voraus vermachtes Erbe oder Erbtheil zu bezeichnen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Vorerbe — Vorerbe, 1) das Jemand zum Voraus bestimmte Erbtheil; 2) derjenige, welcher ein solches Erbtheil bekommt; 3) der zuerst (primo gradu) ernannte Erbe, im Gegensatz eines Heres substitutus, s.u. Substitution … Pierer's Universal-Lexikon
Vorerbe — Nacherbe ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z … Deutsch Wikipedia
Vorerbe — Vor|er|be 〈m. 17〉 vom Erblasser bis zu einem bestimmten Zeitpunkt od. Ereignis als Erbe eingesetzte Person * * * 1Vor|er|be, der; n, n (Rechtsspr.): jmd., der [durch Testament] zuerst Erbe wird, bis (nach einem bestimmten Zeitpunkt) der Nacherbe… … Universal-Lexikon
Vorerbe — 1Vor|er|be, der 2Vor|er|be, das … Die deutsche Rechtschreibung
Anwartschaftsrecht — Das Anwartschaftsrecht ist als solches nicht gesetzlich definiert. Der Bundesgerichtshof definiert das zivilrechtliche Anwartschaftsrecht wie folgt: Von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts, müssen schon so viele Erfordernisse… … Deutsch Wikipedia
Nacherbe — ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z. B … Deutsch Wikipedia
Nacherbe — Nacherbe, eine Person, die vom Erblasser in der Weise als Erbe eingesetzt wurde, daß sie erst die Erbschaft bekommen soll, wenn sie bereits ein andrer, der sogen. Vorerbe, gehabt hat. Fällt dieser Vorerbe weg, so erhält der N. sofort die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Behindertentestament — Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser… … Deutsch Wikipedia
Nacherbe — Nach|er|be 〈m. 17〉 jmd., der nach dem Tod eines Erben (aufgrund testamentar. Verfügung) dessen Erbe wird * * * Nach|er|be, der; n, n (Rechtsspr.): (durch ein Testament bestimmter) zweiter gleichberechtigter Erbe nach dem Vorerben. * * * Nach|erbe … Universal-Lexikon
Erbeinsetzung — Erbeinsetzung, die Zuwendung seines Vermögens oder eines Bruchteils hiervon seitens eines Erblassers an einen Dritten, den sogen. Bedachten (§ 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches); die Bezeichnung als Erbe ist nicht notwendig, jedoch muß die E. so … Meyers Großes Konversations-Lexikon