Vorerbe, der

Vorerbe, der

Der Vorêrbe, des -n, plur. die -n, eben daselbst, ein Erbe, welcher ein solches Erbtheil zum voraus bekommt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Vorerbe — Vorerbe, 1) das Jemand zum Voraus bestimmte Erbtheil; 2) derjenige, welcher ein solches Erbtheil bekommt; 3) der zuerst (primo gradu) ernannte Erbe, im Gegensatz eines Heres substitutus, s.u. Substitution …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vorerbe — Nacherbe ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z …   Deutsch Wikipedia

  • Vorerbe — Vor|er|be 〈m. 17〉 vom Erblasser bis zu einem bestimmten Zeitpunkt od. Ereignis als Erbe eingesetzte Person * * * 1Vor|er|be, der; n, n (Rechtsspr.): jmd., der [durch Testament] zuerst Erbe wird, bis (nach einem bestimmten Zeitpunkt) der Nacherbe… …   Universal-Lexikon

  • Vorerbe — erbrechtlicher Begriff für denjenigen, der vor dem ⇡ Nacherben ⇡ Erbe geworden ist. Der V. ist wahrer Erbe mit auflösend bedingtem oder zeitlich durch Endtermin beschränktem Erbrecht. Durch die ihm im Interesse des Nacherben auferlegten… …   Lexikon der Economics

  • Vorerbe — 1Vor|er|be, der   2Vor|er|be, das …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Erbeinsetzung — Erbeinsetzung, die Zuwendung seines Vermögens oder eines Bruchteils hiervon seitens eines Erblassers an einen Dritten, den sogen. Bedachten (§ 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches); die Bezeichnung als Erbe ist nicht notwendig, jedoch muß die E. so …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Universalfideikommiss — Der Universalfideikommiss ist ein Vermächtnis, das eine ganze („universale“) Erbschaft umfasst, so dass der damit beschwerte Erbe die gesamte Erbschaft an den Bedachten übertragen („committere“) muss, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der… …   Deutsch Wikipedia

  • Universalfideikommiß — Der Universalfideikommiss ist ein Vermächtnis, das eine ganze („universale“) Erbschaft umfasst, so dass der damit beschwerte Erbe die gesamte Erbschaft an den Bedachten übertragen („committere“) muss, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der… …   Deutsch Wikipedia

  • Nacherbe — der durch ⇡ Verfügung von Todes wegen eingesetzte ⇡ Erbe, der Erbe werden soll, nachdem zunächst ein anderer Erbe (⇡ Vorerbe) geworden war (§§ 2100–2146 BGB). Der N. ist im Zweifel auch ⇡ Ersatzerbe des Vorerben. Bis zum Eintritt der Nacherbfolge …   Lexikon der Economics

  • Nacherbe — ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z. B …   Deutsch Wikipedia

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