Vorgeld, das

Vorgeld, das

Das Vorgêld, des -es, plur. car. auch nur an einigen Orten, ein Nahme, welchen daselbst das Einstandsrecht oder Näherrecht führet. Geld ist in dieser Zusammensetzung nicht pecunia, sondern so viel als Geltung, indem dieses Recht an andern Orten auch die Nähergeltung heißt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Näherrecht, das — Das Näherrêcht, des es, plur. inus. das Recht, nach welchem jemand bey dem Verkaufe einer Sache ein näheres Recht auf dieselbe hat, als ein anderer, d.i. sie für eben den Preis, welchen ein anderer gebothen hat, mit dessen Ausschließung kaufen,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”