- Wahlfürst, der
Der Wahlfürst, des -en, plur. die -en, ein Fürst, welcher befugt ist, das gemeinschaftliche Oberhaupt mitwählen zu helfen; in welchem Verstande die Churfürsten zuweilen diesen Nahmen bekommen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.