Waisenamt, das

Waisenamt, das

Das Waisenamt, des -es, plur. die -ämter, an einigen Orten ein obrigkeitliches Collegium, welches die Aufsicht über die Waisen und deren Vermögen führet; an andern Orten das Pupillen-Collegium, der Waisenrath, im Würtembergischen das Waisenrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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