- Waisenamt, das
Das Waisenamt, des -es, plur. die -ämter, an einigen Orten ein obrigkeitliches Collegium, welches die Aufsicht über die Waisen und deren Vermögen führet; an andern Orten das Pupillen-Collegium, der Waisenrath, im Würtembergischen das Waisenrecht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.