- Waisenherr, der
Der Waisenhêrr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, ein Rathsherr, welcher die Aufsicht über ein zur Stadt gehöriges Waisenhaus hat.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Waisenhêrr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, ein Rathsherr, welcher die Aufsicht über ein zur Stadt gehöriges Waisenhaus hat.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.