- Waldrechten
Waldrechten, verb. regul. act. welches nur bey den Zimmerleuten üblich ist, einen Stamm Bauholz in dem Walde nur aus dem Groben beschlagen; vielleicht, weil dadurch dem Grundherren sein Waldrecht erhalten wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.