- Waltbothe, der
* Der Waltbothe, des -en, plur. die -n, ein veraltetes Wort, einen mit Vollmacht versehenen Abgeordneten zu bezeichnen; sowohl einen solchen Abgeordneten höherer Art, einen Gesandten, Statthalter, als auch einen Gerichtsbedienten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.