Waltbothe, der

Waltbothe, der

* Der Waltbothe, des -en, plur. die -n, ein veraltetes Wort, einen mit Vollmacht versehenen Abgeordneten zu bezeichnen; sowohl einen solchen Abgeordneten höherer Art, einen Gesandten, Statthalter, als auch einen Gerichtsbedienten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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