- Walten
Walten, verb. regul. neutr. mit dem Hülfsworte haben. 1. Thätig seyn, wirken; eine längst veraltete Bedeutung, von welcher das noch zuweilen gangbare Mühwaltung, eine mit Mühe verbundene Thätigkeit, ein Überrest ist. Auch in dem Ausdrucke, jemanden schalten und walten lassen, leidet es zuweilen diese Bedeutung, obgleich auch die folgende daselbst Statt findet. 2. Das Veränderliche an einer Sache nach eigenem Gutdünken bestimmen; da denn die Sache die Präposition mit bekommt. Man gebraucht es in dieser Bedeutung nur in Verbindung mit dem Verbo schalten. Jemanden mit seinem Vermögen schalten und walten lassen. In einer Sache schalten und walten, in derselben nach Gutdünken verfahren. 3. Regieren, herrschen; eine zwar noch übliche Bedeutung, welche aber auch immer seltener zu werden anfängt. Der Gegenstand der Herrschaft bekommt die Präposition über. Am häufigsten gebraucht man es noch in der Theologie, nach Luthers Vorgange. Gott läßt seine Gnade walten über die, so ihn fürchten, Ps. 103, 11. Seine Gnade und Wahrheit walten über uns in Ewigkeit, Ps. 117, 2. Die über uns waltende Güte Gottes.
Der unverrückte Schluß der Götter waltet hier,
Schleg.
Walts Gott! eine veraltete Wunschformel, Gott gebe es!
Anm. Schon im Isidor uualden, bey dem Ottfried uualtan, im Schwedischen valda. Das Wort ist alt, und findet sich sogar in einigen weit entfernten Sprachen, z.B. in dem Russischen wladeti, dem Litthauischen waldyti und dem Finnischen wallitsema, welche insgesammt regieren bedeuten. Aus dem t erhellet, daß es ein Intensivum ist, welches aus einem veralteten walen gebildet worden, welches ursprünglich zu wallen, wollen u.s.f. gehöret haben kann. Ehe man die Sache und Person, über welche die Herrschaft ausgeübet wird, durch die Präpositionen mit und über ausdruckte, war dafür der Genitiv üblich. Uueltis thu thes liutes, du waltest über die Menschen, Ottfr. Thaz Kunig iro uualte, daß der König über sie herrsche, eben ders. Ehedem wurde es irregulär conjugiret, da es denn im Imperfecto wielt und im Participio gewolten hatte. S. auch die abgleiteten Anwalt, Gewalt, Obwalten, Verwalten, Vorwalten, Gewältigen, Überwältigen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.