Wehrgeld, das

Wehrgeld, das

Das Wèhrgeld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, in den ehemaligen Rechten, der Preiß, um welchen jemand in der bürgerlichen Gesellschaft geschätzt war, welchen denn dessen Mörder den Verwandten erlegen mußte; von Wehre, der Werth, valor, und Geld, Ersatz, gleichsam valoris valor.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Wehrgeld — * Wehrgeld zahlen müssen. Wehrgeld, nach mittelalterlichem Strafrecht, wonach fast alle Vergehen und Verbrechen mit Geld zu sühnen waren, ist ein dem Verletzten zu persönlicher Genugthung, Busse (Wette, fredum) dagegen ein zur Sühne des gestörten …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Wehrgeld — Wehrgeld, 1) die Summe Geldes, um welches ein Gegenstand eingekauft worden ist; 2) (Wiedergeld, Wiedergeltung, Friedegeld, Neungeld, Dreigeld), die Geldsumme, welche nach altdeutschem Rechte von einem Todtschläger denen gezahlt werden mußte,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wehrgeld — Wehrgeld, 1) Kaufsumme; 2) das Sühnegeld, womit sich im altdeutschen Recht der Todtschläger mit den zur Blutrache Berechtigten abfinden konnte; später nur noch bei Tödtung aus Fahrlässigkeit und Zufall zulässig; an dessen Stelle jetzt die… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Wehrgeld — Wergeld (auch Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld, Friedegeld, Compositio, Weregildus, vom althochdeutschen wer = „Mann“, verwandt mit lat. vir) war im germanischen Recht das Sühnegeld, eine Entschädigung, die ursprünglich den nächsten Angehörigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Blutgeld, das — Das Blutgêld, des es, plur. inus. 1) Dasjenige Geld, welches ein Todtschläger ehedem den Verwandten des Getödteten erlegen mußte, und welches noch häufiger das Wehrgeld genannt wurde. S. dieses Wort. Vermuthlich hat es Amos 5, 12, eben dieselbe… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Deutschland [2] — Deutschland (Antiquitäten). Die Bewohner der Germania magna (s. Deutschland, a. Geogr.), hatten in ältester Zeit keinen gemeinschaftlichen Namen, sie wurden weder unter dem fremden Namen Germanen (s.d.) befaßt (Anfangs nur am Niederrhein), noch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fehde — (Faida), 1) Feindschaft, Uneinigkeit; 2) Krieg zwischen Privatleuten, bes. 3) die Kämpfe des deutschen Adels im Mittelalter. F en wurden durch einen eignen, 3 Tage zuvor gesandten Fehdebrief (Absagebrief) angekündigt. Jeder unbedingte Freie hatte …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Воинский налог — (Wehrgeld, Militärtaxe, Militärpflichtersatz) специальный налог на лиц, по тем или другим причинам вполне или отчасти освобожденных от воинской повинности или на их родителей. Для принципиального обоснования его предложено несколько теорий. Одна… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Wergeld — (auch Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld, Friedegeld, Compositio, Weregildus, vom althochdeutschen wer = „Mann“, verwandt mit lat. vir) war im germanischen Recht das Sühnegeld, eine Entschädigung, die ursprünglich den nächsten Angehörigen eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Persien [2] — Persien (n. Geogr., bei den Eingeborenen Iran), westlicher Theil des alten P s; begrenztim Norden vom Russischen Transkaukasien, dem Kaspischen Meere u. dem Khanat Khiwa, im Osten von Afghanistan u. Beludschistan, im Süden von der Straße von… …   Pierer's Universal-Lexikon

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