Weichbild, das

Weichbild, das

Das Weichbild, des -es, plur. die -er. 1. Eine Stadt mit ihrem unmittelbaren Gebiethe; besonders die Stadtflur ausserhalb der Ringmauern. Das Weichbild der Stadt Leipzig. 2. Eine Stadt. Einen Flecken zum Weichbilde machen, ihn zur Stadt erheben. 3. Der Inbegriff der Stadtgesetze oder Rechte. In den beyden letzten Bedeutungen ist es jetzt am seltensten.

Anm. Die Ableitung dieses alten Wortes ist noch dunkel und ungewiß; indem man bey nahe eben so viel Grund hat, es von vicus, im Deutschen ehedem Wiek, Weich, daher Weichhaus, das Rathhaus, abzuleiten, da es denn eigentlich das Bild einer Stadt bedeuten würde, vermuthlich so fern es zunächst auf den Stadtsiegeln angetroffen wurde; als von den geweiheten Bildern oder Crucifixen; mit welchen man ehedem die Gränze der Stadtflur zu bezeichnen pflegte. S. Wachters und Haltaus Glossar. ingleichen Assert. libertat. Reipubl. Bremens. S. 523f.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Weichbild — »Ortsgebiet«: Das ursprünglich niederd. mitteld. Wort (mhd. wīchbilde, mnd. wīkbelde, entsprechend mniederl. wijcbelt) enthält als erstes Glied das Substantiv mhd. wīch , ahd. wīh, mnd., asächs. wīk (mniederl. wīk, aengl. wīc) »Wohnstätte,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Weichbild — Sn Außenbezirke, die zu einer Stadt gehören per. Wortschatz fach. (12. Jh.), mhd. wīchbilde, mndd. wīkbelde, mndl. wijc(h)belt Hybridbildung. Rechtswort, das zunächst etwa Ortsrecht bedeutet (zu ahd. wīh m., as. wīk m. Flecken aus l. vīcus m.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Weichbild — (von wîch, wurzelverwandt mit lat. vicus, griech. οἷκος, »Haus«, insbes. »befestigtes Haus, Burg«; lat. Pomerium, s. d.), ursprünglich das Burgbild (bildliches Zeichen des Gebietes, für welches Burgrecht galt). Später bezeichnet das Wort W. das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Weichbild — (vom mittelhochd. wich u. bild, u. bedeutet entweder [von wich, Ort, Stadt] das Orts , Stadtbild, welches als Zeichen wie weit die Gerichtsbarkeit eines Ortes reicht, an dessen Grenze stand; od. [von wich, geweiht, heilig] ein unverletzliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Weichbild — Weichbild, der zu einer Stadt gehörige Gerichtsbezirk; dann die Stadtflur; auch das Stadtrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Weichbild — (vom altdeutschen Wih = Stadt, u. Bild d.h. Siegel abgeleitet), der Gerichtsbezirk einer Stadt; die Stadtflur: das Stadtrecht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Weichbild — Als Weichbild wird die äußere und innere Erscheinungsform eines städtebaulichen Ensembles bezeichnet. Es kann aber auch auf die gesamte Ausdehnung eines bewohnten Gebietes angewandt werden und damit ihre Begrenzung meinen. Der Wortteil Weich… …   Deutsch Wikipedia

  • Weichbild — Weich|bild 〈n. 12〉 1. 〈früher〉 1.1 Stadtgerichtsbezirk 1.2 Stadtrecht 2. 〈heute〉 Stadtgebiet [<mhd. wichbilde „Ortsrecht“; zu wich <ahd. wih „Wohnstätte, Siedlung“ <got. weihs „Dorf, Flecken“ <lat. vicus „Dorf, Gehöft“ + mhd. bilede… …   Universal-Lexikon

  • Weichbild — Jedes Weichbild hat sein sonderlich Gesetz. – Graf, 21, 237. Zur Charakteristik des deutschen Mittelalters, das wie keine andere Zeit der freien Entwickelung und Selbstbestimmung günstig war, da das Gesetz nur in grossen Umrissen die Grenzen… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Rathhaus, das — Das Rathhaus, des es, plur. die häuser, ein öffentliches Gebäude in den Städten, in welchem sich die Rathsherren versammeln, die allgemeinen Angelegenheiten der Stadt daselbst in Überlegung zu ziehen; das Stadthaus. Es gibt dergleichen Rathhäuser …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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