- Wiederlösen
Wiederlösen, verb. regul. act. welches doch wenig mehr gebraucht wird, durch Einlösung wieder an sich zurück bringen, wieder einlösen. So auch die Wiederlösung und das Wiederlösungsrecht, die Einlösung und das Einlösungsrecht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.