- Wiedersuchen
Wiedersuchen, verb. regul. act. was verlohren worden, suchen, um es in den Besitz des vorigen Innhabers zurück zu bringen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Wiedersuchen, verb. regul. act. was verlohren worden, suchen, um es in den Besitz des vorigen Innhabers zurück zu bringen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Hand muß Hand wahren. — Hand muß Hand wahren. Dieses Rechtssprichwort drückt den deutschrechtlichen Grundsatz aus, daß der Eigentümer seine bewegliche Habe, die er einem andern überlassen oder anvertraut hatte, nur von diesem, nicht aber vom dritten Besitzer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wieder — Wieder, ein Adverbium, oder vielmehr ein Umstandswort, welches vornehmlich eine dreyfache Bedeutung hat. 1. Der Wiederhohlung einer Handlung oder eines Zustandes, oder vielmehr, daß ein Prädicat aufs neue Statt finde, also schon vorher müsse… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart