Wildbann, der

Wildbann, der

Der Wildbann, des -es, plur. der doch wenig vorkommt, die -bänne, von dem Substantivo, das Wild, und dem alten Worte Bann. 1. Die höhere Gerichtbarkeit über alles Jagdwesen in einem Lande; wodurch sich Wildbann von dem Jagdrechte noch unterscheidet. Den Wildbann haben, d.i. das Recht, einen gebannten, in seinen Gränzen eingeschlossenen und andere ausschließenden Jagdbezirk zu halten. 2. Ein solcher in seine Gränzen eingeschlossener Jagdbezirk, der, wenn er ein Wald ist, ehedem ein Bannforst genannt wurde. In dieser Bedeutung ist jetzt im gemeinen Leben die Wildbahn üblich, vermuthlich aus einer Verwechselung beyder Wörter.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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