Witthum, das

Witthum, das

Das Witthum, des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort. Es bedeutet: 1. * Eine Aussteuer, Mitgabe überhaupt; in welcher längst veralteten Bedeutung es unter andern bey dem Willeram vorkommt. 2. Dasjenige, was ein Ehemann seiner Frau, auf den Fall, daß sie Wittwe werden sollte, zu ihrem Unterhalte aussetzt, wofür jetzt Leibgedinge u.s.f. üblicher sind. In dieser Bedeutung wurde ehedem nicht allein ein solches Capital, sondern bey vornehmen Witwen auch ein Grundstück, auf welchem sie ihren Sitz, und von dessen Ertrag ihren Unterhalt haben sollten, Witthum genannt. In dem letztern Falle ist dafür jetzt Witwensitz üblich. 3. Das einer Kirche oder andern kirchlichen und andächtigen Anstalt bey der Stiftung vermachte Grundstück, und in weiterer Bedeutung ein jedes einer solchen Anstalt gehöriges Grundstück; eine noch in manchen Provinzen übliche Bedeutung, welche aber im Hochdeutschen gleichfalls veraltet ist.

Anm. Das Wort ist alt, und lautete ehedem Widemo, und noch in manchen Gegenden Widem. Es ist nicht von dem folgenden Witwe, sondern von dem Verbo widmen, und bedeutete überhaupt ein jedes gewidmetes Gut, besonders das einer andächtigen Stiftung gewidmete Gut. Da widmen, vermittelst des m, von einem veralteten Verbo widen abgeleitet ist, so ist Witthum, so wie in andern Fällen, eigentlich von diesem mit Übergehung des Ableitungslautes m gebildet, Widthum, Witthum. S. Widmen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Witthum — Witthum, 1) im Allgemeinen jede von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau für den Fall, daß sie dereinst einmal Wittwe werden sollte, getroffene Fürsorge. Ein solches W. kann durch Rechtsgeschäfte der verschiedensten Art… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Witthum — Witthum, derjenige Besitz eines Mannes, welcher nach dessen Tode der Witwe gebührt. Bei den Römern erhielt die Witwe nur ihre Mitgift zurück und ausnahmsweise, wenn sie arm war, einen Zuschuß aus dem Nachlasse ihres Mannes. Bei den alten… …   Damen Conversations Lexikon

  • Witthum — Kein Witthum mag sein, es sei denn stäte. – Graf, 154, 107. Das ⇨ Leibgedinge(s.d. und ⇨ Leibzucht) oder Witthum musste nicht blos richterlich bestellt, sondern auf wahres ⇨ Eigen(s.d.) und Erbe, auf Grundbesitz eingetragen, nicht blos auf ⇨… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Leibgedinge, das — Das Leibgedinge, des s, plur. ut nom. sing. das Gedinge, d.i. bestimmter ausbedungener und verglichener Unterhalt auf Lebenszeit, von Leib, so fern es ehedem das Leben bedeutete; da denn dieses Wort von verschiedenen solcher Anstalten gebraucht… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bewitthumen — Bewitthumen, verb. reg. act. mit einem Witthum, das ist, Witwensitz oder Witwengehalt, versehen; ein größten Theils veraltetes Zeitwort. Seine Gemahlinn war mit drey Herrschaften bewitthumet …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Widum — Das Wittum (lat. vidualitium), Widum oder Witthum bezeichnete im Mittelalter eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge, die für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte.[1] Das Wittum war häufig …   Deutsch Wikipedia

  • Witwengut — Das Wittum (lat. vidualitium), Widum oder Witthum bezeichnete im Mittelalter eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge, die für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte.[1] Das Wittum war häufig …   Deutsch Wikipedia

  • Witwensitz — Das Wittum (lat. vidualitium), Widum oder Witthum bezeichnete im Mittelalter eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge, die für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte.[1] Das Wittum war häufig …   Deutsch Wikipedia

  • Widmen — Wídmen, verb. regul. act. zu etwas bestimmen, besonders auf eine feyerliche Art zu etwas bestimmen; wie weihen. Sich dem Dienste des Staates widmen. Jemanden ein Buch widmen, es ihm dediciren. Eine Summe Geldes zu Werken der Wohlthätigkeit widmen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Tod [1] — Tod (Mors), das Ende des individuellen Lebens; der Zustand, wo der Organismus des Individuums durch das Aufhören des normalen Stoffwechsels u. der auf demselben beruhenden Lebensprocesse der ihm inwohnenden, ihn erhaltenden Kräfte u. dadurch… …   Pierer's Universal-Lexikon

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