Bürge, der

Bürge, der

Der Bürge, des -n, plur. die -n, eine dritte Person, welche dem Gläubiger für dessen Schuldner Sicherheit verspricht, sich, im Falle der Noth für ihn zu bezahlen, anheischig macht; in der weitesten Bedeutung, eine jede Person, welche die Verbindlichkeit einer andern übernimmt, im Falle diese sie nicht erfüllet. Einen Bürgen stellen, oder geben. Bürge für jemanden werden. Wer ist mir Bürge dafür? Man gebraucht dieses Wort auch von dem weiblichen Geschlechte. Die Frau ist für ihren Mann Bürge geworden. Eine Frau kann für einen andern nicht Bürge werden. Indessen hat doch Opitz das Fämininum Bürginn.

Anm. Bürge, im Nieders. Borge, im Oberdeutschen um das Jahr 840 Burigu, in spätern Zeiten Purigo, Purgel, Purkel, im Dän. Borg, im Angels. Borge, im Holländ. Borghe, im Engl. Borrow, stammet vermuthlich von borgen ab, welches Zeitwort ehedem einen weit größern Umfang der Bedeutung hatte als jetzt. S. Borgen. Ein Bürge wurde ehedem auch ein Leister, Leistbürg, und Gült genannt, und in der Schweiz ist in dieser Bedeutung auch Tröster, und in manchen Gegenden Gutsprecher üblich. Das Niedersächsische Borge bedeutet auch einen Gläubiger, ein Umstand, der die Verwandtschaft der Wörter Bürge und borgen bestätiget.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bürge — 1. a) Garant, Gewährsmann, Gewährsperson; (Bankw.): Avalist, Wechselbürge. b) Garantie, Gewähr, Sicherheit. 2. (Rechtsspr.): Schadlosbürge. * * * Bürge,der:Gewährsmann·Garant+Zeuge BürgeGewährsmann,Garant …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Bürge — Sm std. (8. Jh.), mhd. bürge, borge, ahd. burgo, as. burgio Stammwort. Aus wg. * burgjōn m. Bürge , auch in ae. byrgea, afr. borga. Hierzu bürgen in mhd. bürgen, ahd. burgōn, wozu auch anord. ábyrgjast sich verbürgen , anord. ábyrgđ Verantwortung …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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  • Burge — ist der Name folgender Personen: Peter Burge (* 1974), australischer Leichtathlet Tyler Burge (* 1946), US amerikanischer Philosoph Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Untersch …   Deutsch Wikipedia

  • Bürge — »Gewährsmann«: Das westgerm. Substantiv mhd. bürge, ahd. burgeo, mnd. börge, aengl. byrga gehört zu dem unter ↑ borgen behandelten Verb und bezeichnete ursprünglich »jemand, der bei einem Verleihgeschäft für das Verliehene bürgt«. Abl.: bürgen… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Bürge — Bürge, 1) der für einen Anderen gutsagt. Man unterscheidet den Hauptbürgen (Fidejussor simplex) von dem Rückbürgen (F. succedaneus), der zu mehrerer Sicherheit des Erstern für den Hauptschuldner, u. von dem Afterbürgen, welcher dem Gläubiger für… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bürge — 1. Bürge werden hat vil reicher leut verderbt vnd in armut bracht. – Henisch, 562. 2. Bürge werden thut Schaden ( schaden) auf Erden. – Henisch, 562. 3. Bürgen müssen zahlen. – Henisch, 562. Frz.: Il faut payer ou agréer. Holl.: Die voor een… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Bürge — ›Jemandes Bürge sein‹, Für jemand Bürgschaft leisten: für jemanden einstehen mit Leib, Leben und Habe. Schon in der Bibel findet der Bürge häufig Erwähnung: »Ich verbürge mich für ihn ...« (Gen 43, 9; »Mein Sohn, hast du deinem Nächsten… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Bürge — Garant; Gewährsmann; Sicherheitsgeber * * * Bür|ge [ bʏrgə], der; n, n: Person, die für eine andere Sicherheit leistet: für dieses Darlehen brauche ich zwei Bürgen. Syn.: ↑ Garant. * * * Bụ̈r|ge 〈m. 17〉 jmd., der für einen anderen haftet,… …   Universal-Lexikon

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