Bürger, der

Bürger, der

Der Bürger, des -s, plur. ut nom. sing. Fämininum die Bürgerinn, von dem Worte Burg, so fern es ehedem einen befestigten Ort bedeutete, da denn dieses Wort in einem sehr mannigfaltigen Umfange der Bedeutung gebraucht wird. 1) In der ersten Bedeutung drucket es diejenigen Einwohner einer Stadt aus, welche die Freyheiten und Gerechtsamen derselben genießen, aber zugleich an der Regierung mit Theil haben, oder zu Rathspersonen erwählet werden können. Diese Bedeutung findet sich nur noch in einigen Oberdeutschen Städten, besonders in der Schweiz, wo diese Bürger im ausnehmenden Verstande den Einwohnern entgegen gesetzet werden. 2) In etwas weiterer Bedeutung, welche noch in vielen Reichstädten gangbar ist, werden alle diejenigen Einwohner einer Stadt, welche in Ansehung ihres Nahrungsgeschäftes die Freyheiten der Stadt genießen, aber zugleich ihre Lasten mit tragen helfen, Bürger genannt, sie mögen nun an der Regierung mit Theil haben oder nicht. Alsdann theilet man sie in adelige oder rathsfähige Bürger, und in ehrbare oder unrathsfähige Bürger. Die erstern, welches die obigen Bürger in der engsten Bedeutung sind, werden auch Patricier genannt. 3) Dagegen verstehet man unter diesem Ausdrucke sehr oft auch nur die letzte Classe dieser Bürger, welche im eigentlichsten Verstande die einer Stadt verliehenen Freyheiten in Ansehung ihres Nahrungsgeschäftes genießen, aber auch dafür die Lasten der Stadt mit zu tragen verbunden sind; welche Eigenschaft eigentlich durch das Bürgerrecht erworben wird. S. dieses Wort. Bürger werden. Bürger seyn. In dieser Bedeutung werden die Bürger den Schutzverwandten, Beysassen u.s.f. entgegen gesetzet, und da die Handwerker gemeiniglich den größten und vornehmsten Theil dieser Bürger ausmachen: so werden Bürger und Handwerker oft als gleich bedeutende Ausdrücke gebraucht. 4) In weiterer Bedeutung heißen oft alle Einwohner einer Stadt, sie mögen nun das Bürgerrecht erlangt haben, oder nicht, Bürger, im Gegensatze der Bauern, oder des Landvolkes. In diesem Verstande kommt das Wort nicht nur häufig in der Deutschen Bibel, sondern auch noch jetzt so wohl im täglichen Umgange, als in der anständigern Schreibart vor. Diese Bedeutung scheinet zugleich die erste und älteste dieses Wortes zu seyn; denn daß Burg ehedem so viel als eine Stadt bedeutet habe, ist schon oben bemerket worden. Ja, da Burg, wenigstens in einigen Gegenden Oberdeutschlandes, auch für einen Flecken oder großes Dorf gebraucht wurde, so bedeutet Bürger in Oberschwaben noch jetzt einen Bauer und Burgemeister den Schuldheiß oder Dorfrichter. S. auch Bauer. 5) In noch weiterer Bedeutung begreift man unter dem Nahmen der Bürger, auch den dritten Stand eines Staates, im Gegensatze der Adeligen und Geistlichen; der Bürgerstand. Der Bürger muß fast überall die Lasten des Staates tragen. Diese Bedeutung hat wieder einen verschiedenen Umfang, indem man zuweilen auch die Bauern mit darunter begreifet, oft aber solche als den vierten und niedrigsten Stand annimmt. In beyden Fällen bekommt dieses Wort in dem Munde des Adels und des Hofmannes oft den verächtlichen Nebenbegriff des Unedlen und Ungesitteten. 6) Figürlich. Ein jedes Mitglied einer bürgerlichen Gesellschaft, d.i. einer Gesellschaft, welche sich dem Willen eines einzigen unterworfen hat. In diesem Verstande werden die Einwohner eines jeden Staates und Landes nach dem Muster des Latein. Civis, besonders in der höhern Schreibart, Bürger genannt. Er ist ein guter Bürger, er erfüllet die Pflichten des gesellschaftlichen Lebens. In engerer Bedeutung kommt dieser Nahme nur den Unterthanen solcher Staaten zu, deren Einwohner ein Eigenthum und wenigstens noch einige Freyheit haben, zum Unterschiede despotischer Staaten, wo die Unterthanen Sclaven und nicht Bürger sind. Nach einer noch weitern Figur ist in der höhern Schreibart ein Bürger dieser Welt, ein Bürger der Erde, ein Mensch, ein Mitglied der menschlichen Gesellschaft.


Ich rede hier als Mensch und Bürger dieser Welt,

Hofmansw.


Anm. Das Fämininum die Bürgerinn, wird wohl nur in der dritten und vierten Bedeutung gefunden werden. Statt dessen ist im gemeinen Leben auch das zusammen gesetzte Bürgerfrau oder Bürgersfrau üblich. Schon bey dem Ulphilas bedeutet Baurjans den Einwohner einer Stadt, einen Städter. Im Oberdeutschen lautet dieses Wort Burger, Purger, im Niedersächsischen und Dän. Borger, im Schwed. Borgare, im Holl. Burgher, Borgher, im Engl. Burgher, im Franz. Bourgeois, im mittlern Lateine Burgarius, Burgensis u.s.f. Ottfried gebraucht Burgliuti für Bürger; S. Burgmann.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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