Bürgschaft, die

Bürgschaft, die

Die Bürgschaft, plur. die -en. 1) Die Verbindlichkeit, zu welcher sich ein Bürge anheischig gemacht hat. Ingleichen der Vertrag, durch welchen jemand Bürge wird, oder die Verbindlichkeit eines andern übernimmt. Bürgschaft leisten. Die Bürgschaft angeloben. Eine Bürgschaft auf sich nehmen. Sich in Bürgschaft einlassen. Daß du meinen Entschluß billigen wirst, dafür übernimmt mein Herz die Bürgschaft, Dusch. 2) Der Bürge selbst. Bürgschaft stellen, einen Bürgen. S. Bürge.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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