- Bürschgerechtigkeit, die
Die Bürschgerêchtigkeit, plur. inus. eben daselbst, das Recht, sich der freyen Bürsch zu bedienen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Bürschgerêchtigkeit, plur. inus. eben daselbst, das Recht, sich der freyen Bürsch zu bedienen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Bürsch — (Bürsche, Bürschgang) 1) das Erlegen des Hochwildes mit gezogenem Feuergewehr, s. Bürschen; 2) so v.w. Jagdgerechtigkeit, daher die obere u. niedere B.; die freie B. ist die allen Unterthanen einer gewissen Gegend zukommende (Bürschgenossen,… … Pierer's Universal-Lexikon