- Zeugenfällig
Zeugenfällig, adj. & adv. welches nur noch in den Rechten einiger Gegenden üblich ist, in solche Umstände versetzt, wo man nicht befugt ist, seine Sache durch Zeugen zu beweisen; Nieders. tügborstig.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.