Zeugenfällig

Zeugenfällig

Zeugenfällig, adj. & adv. welches nur noch in den Rechten einiger Gegenden üblich ist, in solche Umstände versetzt, wo man nicht befugt ist, seine Sache durch Zeugen zu beweisen; Nieders. tügborstig.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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