Zinsleisten, der

Zinsleisten, der

Der Zinsleisten, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. im Chursächsischen, eine Verschreibung über rückständige Zinsen. Eine landschaftliche Obligation nebst den dazu gehörigen Zinsleisten. Leisten bedeutet hier ohne Zweifel so viel, als ein schmahles Stück Papier, worauf man dergleichen Verschreibungen zu schreiben pflegt, daher sie mit einem halb Französischen Worte auch Zins-Coupons heißen. S. die Leiste.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Staatspapiere — (Staatsobligationen, Staatseffecten, engl. stocks), Schuldscheine, welche der Staat über seine Gelddarlehen ausstellt, also kein Papiergeld. Sie lauten entweder auf den Namen des Gläubigers (als wirkliche Obligationen od. eingetragen ins Großbuch …   Herders Conversations-Lexikon

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