- Zunftherr, der
Der Zunfthêrr, des -en, plur. die -en, ein Rathsherr, welcher einer Zunft vorgesetzet ist, so wohl die innere Ordnung in derselben zu handhaben, als auch ihr Bestes in dem Rathe zu besorgen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.