- Zuwölben
Zuwölben, verb. regul. act. vermittelst eines Gewölbes verschließen. Der Backofen muß sich allgemach zuwölben und schließen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Zuwölben, verb. regul. act. vermittelst eines Gewölbes verschließen. Der Backofen muß sich allgemach zuwölben und schließen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.