Būchschuld, die

Būchschuld, die

Die Būchschuld, plur. die -en, in den Rechten und im Handlungswesen, eine Schuld, worüber man keine andere Sicherheit hat, als daß sie in dem Rechnungs- oder Handlungsbuche aufgezeichnet ist, im Gegensatze derjenigen Schulden, worüber man Wechsel, Handschriften u.s.f. hat.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Buchschuld — Buch|schuld 〈f. 20〉 1. = Buchforderung 2. in ein bes. Verzeichnis (Staatsschuldbuch) eingetragene Staatsschuld, über die keine Schuldurkunde ausgestellt wird …   Universal-Lexikon

  • Staatsschuldbuch — Staatsschuldbuch, amtliches Register, in das Darlehnsforderungen an die Staatskasse aus konsolidierten Staatsschulden in der Form von Buchschulden eingetragen werden können. Nach dem preußischen Gesetz vom 20. Juli 1883 kann der Inhaber einer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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