- Bankstimme, die
Die Bankstimme, plur. die -n, im Deutschen Staatsrechte, eine Stimme, welche nicht von einem einzelnen Reichsstande, sondern von einer ganzen Bank derselben, z.B. von den Reichsgrafen, gegeben wird; wofür doch das Latein. Votum curiatum üblicher ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.