Banktüchtig

Banktüchtig

Banktüchtig, und Bankuntüchtig, adj. et adv. bey den Fleischern, von demjenigen Fleische, welches in der Fleischbank verkauft, oder nicht verkauft werden darf. Banktüchtiges Fleisch.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Banktüchtig — u. Bankuntüchtig, Fleisch, welches für gut od. für nicht gut zum Verkauf in der Fleischbank befunden worden ist …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schlachtbank — Schlachtbank, 1) eine Bank od. eine mit Füßen versehene Krippe, worauf kleineres Vieh, als Schafe u. Kälber, geschlachtet werden; 2) so v.w. Fleischbank. Schlachtbar, so v.w. Banktüchtig …   Pierer's Universal-Lexikon

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