- Banktüchtig
Banktüchtig, und Bankuntüchtig, adj. et adv. bey den Fleischern, von demjenigen Fleische, welches in der Fleischbank verkauft, oder nicht verkauft werden darf. Banktüchtiges Fleisch.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Banktüchtig, und Bankuntüchtig, adj. et adv. bey den Fleischern, von demjenigen Fleische, welches in der Fleischbank verkauft, oder nicht verkauft werden darf. Banktüchtiges Fleisch.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Banktüchtig — u. Bankuntüchtig, Fleisch, welches für gut od. für nicht gut zum Verkauf in der Fleischbank befunden worden ist … Pierer's Universal-Lexikon
Schlachtbank — Schlachtbank, 1) eine Bank od. eine mit Füßen versehene Krippe, worauf kleineres Vieh, als Schafe u. Kälber, geschlachtet werden; 2) so v.w. Fleischbank. Schlachtbar, so v.w. Banktüchtig … Pierer's Universal-Lexikon