Bannerherr, der

Bannerherr, der

Der Bannerhêrr, des -en, plur. die -en, überhaupt derjenige, welcher ein Panier führet, oder zu führen befugt ist. Besonders, 1) einer von hohen Adel, welcher eine beträchtliche Anzahl Vasallen in das Feld führet, und folglich das Recht hat, sein Panier fliegen zu lassen. In diesem Verstande war das Wort ehedem mit Baron gleich bedeutend, und wenn ein solcher Bannerherr Ritter zugleich war, so ward er auch wohl ein Bannerritter genannt. In der Vorrede zur goldnen Bulle heißt es: Fürsten, Grafen, Panerherren, Freyen, Edlen und der Städte; wofür in dem Lateinischen Texte steht: Principum, Comitum, Baronum, Procerum, Nobilium et Civitatum. S. Panier. Franz. Banneret. 2) Ein mit der peinlichen Gerichtsbarkeit beliehener Herr, in den mittlern Zeiten; weil die Fahne das Zeichen der oberstrichterlichen Gewalt war. S. J. C. H. Dreyers Samml. vermischter Abhandl. Th. 2. S. 785. 3) Ein Fähndrich, welche Bedeutung noch in der Schweiz Statt findet. In Cöln werden die Häupter der Zünfte gleichfalls Banierherren genannt, vermuthlich weil sie bey feyerlichen Aufzügen das Banier oder die Fahne tragen.

Anm. In den mittlern Zeiten kommt dieses Wort häufiger vor als heut zu Tage. S. du Fresne Glossar. v. Banderesius, Banneretus, und Banderarius in Bandum. Indessen pflegen doch die Kaiser noch jetzt zuweilen die Würde eines Bannerherren in der ersten Bedeutung zu ertheilen. S. Panier und Erbbannerherr.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bannerherr — Bannerherr, 1) der einen Banner führt; daher 2) sonst im Deutschen Reiche einer von hohem Adel, welcher unter seinem Banner (s.d. 1) dem Kaiser seine Truppen zuführte; auch 3) vom Kaiser an Herren des niederen Adels vergebene militärische Würde,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bannerherr — Bannerherr,   im Mittelalter Bezeichnung für den Lehnsherrn (Ritter, Landesherr), der im Kriegsfall ein eigenes Aufgebot stellte und damit zum Führen eines Banners berechtigt war, unter dem er seine Bewaffneten versammelte und in den Kampf führte …   Universal-Lexikon

  • Bannerherr — Die Namen Bannerherr oder Pannerherr, vom Feldzeichen, dem Banner bzw. Panier hergeleitet, daher auch Banier oder Panierherr (von baniere oder banier = Panier), in Italien alfiere oder banderale, in Frankreich banneret oder bandelier, lat.… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Kölner Bürgermeister — Die Zahl der Kölner Bürgermeister war seit ihrem ersten bekannten Auftreten in der Mitte des 12. Jahrhunderts[1] auf zwei Amtsträger festgelegt worden. Dieser Tradition, nach dem Vorbild der zwei Konsuln der römischen Republik, blieb man bis zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbannerherr, der — Der Êrbbannerhêrr, des en, plur. die en, ein Erbbeamter, dessen Amt darin bestehet, das Banier, d.i. die Landesfahne, bey feyerlichen Gelegenheiten seinem Lehenherren vorzutragen. Dergleichen Erbbannerherren gibt es in Österreich. Daher das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Pannerherr, der — Der Pannerhêrr, S. Bannerherr …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hans Bär (der Jüngere) — Wappen der Bär zu Basel Hans Bär (auch Baer) der Jüngere (* vor 1484 in Basel, † 14. September 1515 in Marignano) war Basler Ratsherr,[1] seit 1507 besaß er das Haus „zum goldenen Falken“.[1] Hans Bär nahm an den …   Deutsch Wikipedia

  • Hans Bär (der Ältere) — Wappen der Bär zu Basel Hans Bär (auch Baer oder Ber) der Ältere (* vor 1465 im elsässischen Zabern; † 11. November 1502 in Basel) war ein Basler Kaufmann und Wechsler.[1] Stammhaus war das Basler Haus „zum Kardinal“. Als Kaufherr war …   Deutsch Wikipedia

  • Kanton Köln — Der in den Grenzen der Reichsstadt Köln gebildete Kanton Köln war eine der zehn Verwaltungseinheiten und später Sitz des 1798 eingerichteten, im Département de la Roer gelegenen Arrondissement de Cologne. Diese Gliederung, die im Auftrag des… …   Deutsch Wikipedia

  • Kölner Rat bis 1796 — Ratsversammlung im Senatssaal 1655 Die in Urkunden dokumentierte Geschichte des Kölner Stadtrates geht auf den Anfang des 13. Jahrhunderts zurück. So wurde die Bezeichnung Rat erstmals 1216[1] verwandt und ist für das Jahr 1229 erneut urkundlich… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”