- Erbbannerherr, der
Der Êrbbannerhêrr, des -en, plur. die -en, ein Erbbeamter, dessen Amt darin bestehet, das Banier, d.i. die Landesfahne, bey feyerlichen Gelegenheiten seinem Lehenherren vorzutragen. Dergleichen Erbbannerherren gibt es in Österreich. Daher das Erbbannerherrenamt. S. Bannerherr.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.