Baufreyheit, die

Baufreyheit, die

Die Baufreyheit, plur. die -en. 1) Die Freyheit oder Erlaubniß zu bauen; ohne Plural. 2) Am gewöhnlichsten, eine Freyheit oder ein Nachlaß von obrigkeitlichen Abgaben und Beschwerden, zum Behufe eines neuen Baues; in welchem Verstande die Baufreyheiten eine Art der Baubegnadigungen sind.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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