- Bedemund, die
* Die Bêdemund, plur. inusit. ein größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in einigen Niedersächsischen, Rheinischen und Fränkischen Gegenden üblich ist, wo es in doppelter Bedeutung vorkommt. 1) Von der Genugthuung, welche derjenige dem Grundherren geben muß, der eine seiner Leibeigenen schwängert. 2) Von demjenigen Gelde, womit die Leibeigenen die Erlaubniß zu heirathen von ihrem Grundherren erkaufen müssen.
Anm. Die Unwissenheit in den Deutschen Mundarten hat verschiedene ungereimte Ableitungen dieses Wortes veranlasset. Die erste Hälfte ist das alte und noch heutige Sächsische Bede, womit ein jeder Zins, oder eine jede ungewöhnliche Abgabe ausgedruckt wurde, und welches nicht so wohl von beden, d.i. biethen oder gebiethen, sondern von bidden, bitten, herkommt, S. Bethe. Die letzte Hälfte ist das Niedersächsische Munte oder Münte, d.i. Münze; daher Bedemund, oder richtiger Bedemunte, eine jede Zinsemünze, oder Abgabe in Gelde bedeutet, die hernach besonders von obigen beyden Fällen gebraucht worden. Aus Herrn Hakens Gesch. der Stadt Cöslin S. 17, erhellet, das Bedemunte in Hinterpommern mit der so genannten Orbäre oder Orbede einerley gewesen, und diejenige Abgabe bedeutet hat, die man dem Grundherren in recognitionem dominii et proprietatis entrichtet. So fern die Bedemund für die Erlaubniß zu heirathen gegeben wurde, wird sie in dem Sächsischen Landrechte auch Bauermiethe genannt. S. dieses Wort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.