Bedemund, die

Bedemund, die

* Die Bêdemund, plur. inusit. ein größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in einigen Niedersächsischen, Rheinischen und Fränkischen Gegenden üblich ist, wo es in doppelter Bedeutung vorkommt. 1) Von der Genugthuung, welche derjenige dem Grundherren geben muß, der eine seiner Leibeigenen schwängert. 2) Von demjenigen Gelde, womit die Leibeigenen die Erlaubniß zu heirathen von ihrem Grundherren erkaufen müssen.

Anm. Die Unwissenheit in den Deutschen Mundarten hat verschiedene ungereimte Ableitungen dieses Wortes veranlasset. Die erste Hälfte ist das alte und noch heutige Sächsische Bede, womit ein jeder Zins, oder eine jede ungewöhnliche Abgabe ausgedruckt wurde, und welches nicht so wohl von beden, d.i. biethen oder gebiethen, sondern von bidden, bitten, herkommt, S. Bethe. Die letzte Hälfte ist das Niedersächsische Munte oder Münte, d.i. Münze; daher Bedemund, oder richtiger Bedemunte, eine jede Zinsemünze, oder Abgabe in Gelde bedeutet, die hernach besonders von obigen beyden Fällen gebraucht worden. Aus Herrn Hakens Gesch. der Stadt Cöslin S. 17, erhellet, das Bedemunte in Hinterpommern mit der so genannten Orbäre oder Orbede einerley gewesen, und diejenige Abgabe bedeutet hat, die man dem Grundherren in recognitionem dominii et proprietatis entrichtet. So fern die Bedemund für die Erlaubniß zu heirathen gegeben wurde, wird sie in dem Sächsischen Landrechte auch Bauermiethe genannt. S. dieses Wort.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bedemund — (Bettemund, Bumede, Bauermiete , Bunzengroschen, Schürzengeld, Frauenzins; mund in der Bedeutung des altdeutschen Schutz, Gewalt) war die Buße, die für die außereheliche Schwängerung einer Leibeigenen zu zahlen war. Auch wurde die Auslöse oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Bedemund — (Bumede, Bauermiete, Brautlauf, Schürzenzins, Frauenzins u. a.), Heiratssteuer, die im Mittelalter die hörige (leibeigne) Braut dem Gutsherrn bei ihrer Verheiratung überhaupt oder nur, wenn sie sich mit einer nicht zur Hofgenossenschaft gehörigen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bedemund — Bedemund, auch Bauermiete, Bumede, Bunzengroschen, Schürzengeld, im ältern deutschen Recht die Buße für außereheliche Schwängerung einer Leibeigenen; auch Erlaubnisgebühr für die Verheiratung Leibeigener …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Urbethe, die — * Die Urbêthe, Urbêde, oder Orbêde, plur. die n, ein nur in einigen Niederdeutschen Gegenden übliches Wort, diejenige Abgabe zu bezeichnen, welche von den Grundstücken, besonders von den Feldern, zur Erkenntniß der Oberherrschaft und des… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bauermiethe, die — * Die Bauermiethe, Baumiethe, plur. inus. 1) In dem Sächsischen Landrechte, dasjenige Geld, wodurch sich die leibeigenen Bauern von den schuldigen Frohndiensten los kaufen, und welches heut zu Tage am häufigsten Dienstgeld genannt wird. 2) An… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Eigenbehöriger — Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit weit verbreitete persönliche Abhängigkeit von Bauern von ihrem Grundherren; die Erbuntertänigkeit stellt eine besondere, regionale Form der… …   Deutsch Wikipedia

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  • Leibeigen — Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit weit verbreitete persönliche Abhängigkeit von Bauern von ihrem Grundherren; die Erbuntertänigkeit stellt eine besondere, regionale Form der… …   Deutsch Wikipedia

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