- Bedienen
Bedienen, verb. reg. act. 1) Eigentlich, Dienste leisten, so wohl niedrige häusliche, als auch anständigere, entweder um Lohn, oder aus Höflichkeit. Jemanden bey Tische bedienen, ihm aufwarten. Verschiedene Handwerker und Künstler, welche es für unanständig halten, zu sagen, daß sie jemanden um Lohn arbeiten, glauben sich anständiger und edler auszudrücken, wenn sie sagen, daß sie ihn bedienen, oder ihm bedient sind, welches denn auch wohl Sachwalter, Ärzte u.a. nachahmen. Indessen wird die Redensart, einem bedient seyn, nur in der jetzt angezeigten Bedeutung, und nie von eigentlichen Dienern oder Bedienten gebraucht. 2) Ein Amt bedienen, dasselbe verwalten, dem Staate die mit demselben verbundenen Dienste leisten. Was bedient er? was hat er für ein Amt? 3) Sich einer Sache bedienen, Gebrauch von etwas machen. Sich eines Hülfe bedienen. Sich einer Gelegenheit bedienen. 4) Bey einem Gegenstande die nöthige Handleistung thun, doch nur in einigen Fällen. Die Kanonen werden gut bedienet, wenn die dazu gehörige Mannschaft das Ihrige mit der gehörigen Fertigkeit verrichtet. 5) Eine Farbe bedienen, im Kartenspiele, Blätter von eben derselben Farbe zuwerfen, welches auch bekennen genannt wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.