- Beflügeln
Beflügeln, verb. reg. act. mit Flügeln versehen. 1) Eigentlich, und in weiterer Bedeutung. So bedeutet einen Wald beflügeln, bey den Jägern, Flügel oder Stellwege in denselben machen. 2) Figürlich, die Geschwindigkeit einer Sache befördern, besonders in der poetischen Schreibart.
Beflügelst du mit Sturm die noch verschobne Rache,
Weiße.
Ein Spornstich und ein Fluch beflügelten sein Roß,
Zachar.
Ihr Stunden, o! beflügelt euch!
Cron.
Du vergißt, daß sich die Liebe beflügelt, wenn sie einen Wunsch zu ereilen hat, Weiße. Daher die Beflügelung.
Anm. Bey den Schlesischen Dichtern kommt das einfache flügeln mehrmahls in dieser Bedeutung vor, welches aber im Hochdeutschen nicht gewöhnlich ist.
Die Winde flügelst du,
Opitz.
Der Abend flügelt schon dem Hesperus den Lauf,
Günth.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.