Begünstigung, die

Begünstigung, die

Die Begünstigung, plur. die -en. 1) Von dem vorigen Verbo, die Handlung, da man aus Gunst etwas zu jemandes Vortheile thut. 2) * In den Rechten, ein geringes Verbrechen, welches noch keine Leib- oder Lebensstrafe nach sich ziehet. Der Beleidiger muß seine Begünstigung wieder gut zu machen suchen, sein Vergehen. In dieser zweyten Bedeutung ist es von beginnen, unternehmen, sich unterfangen. Indessen ist es unnöthig, es um deßwillen mit einem i, Beginstigung zu schreiben, wie Frisch wollte, theils weil die allgemeine Aussprache hier ein deutliches ü hören läßt, theils aber auch, weil dasselbe von der Abstammung unterstützet wird, indem Anbegunst ehedem für Anfang, und Begunst, für das Beginnen üblich war. Man weiß ohnehin, daß in den irregulären Verbis der Vocal oft durch alle Stufen der Schattirung durchläuft: beginnen, begann, Conj. begänne, oder begonnte, Conj. begönnte, ehedem begunnte, Conj. begünnte.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Begünstigung — Be|gụ̈ns|ti|gung 〈f. 20〉 1. Bevorzugung, Förderung 2. Beihilfe 3. 〈Rechtsw.〉 Beistand nach der Tat ● jmdn. wegen Begünstigung verurteilen * * * Be|gụ̈ns|ti|gung, die; , en: a) das Begünstigen; b) (Rechtsspr.) wissentlicher Beistand, Unterstützung …   Universal-Lexikon

  • Begünstigung — ist eine Straftat, wobei der Tatbestand nach deutschem Strafgesetzbuch anders ausgestaltet ist als nach österreichischem und schweizerischem Recht. Während die Begünstigung in der Schweiz und in Österreich den Delikten gegen die Rechtspflege… …   Deutsch Wikipedia

  • Begünstigung — Begünstigung, im Strafrecht die vorsätzliche, nach Begehung einer Straftat dem Verbrecher gewährte Beistandsleistung, um ihn der Bestrafung zu entziehen (persönliche B.), oder um ihm die Vorteile der strafbaren Handlung zu sichern (sachliche B.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Begünstigung — Begünstigung, Handlung aus Gunst zum Vortheile[493] Jemandes, gewöhnlich mit dem Nebenbegriffe der Ungerechtigkeit, ja der Unrechtmäßigkeit, so die B. eines Verbrechens (s.u. Concursus ad delictum). B. der Flucht eines Arrestaten (s. ebd. u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Begünstigung — Begünstigung, Vergehen, dessen sich schuldig macht, wer nach Begehung eines Verbrechens oder Vergehens dem Täter oder Teilnehmer wissentlich Beistand leistet, um denselben der Bestrafung zu entziehen, oder um ihm die Vorteile des Verbrechens oder …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Begünstigung und Hehlerei — Anschlussdelikte sind im deutschen Strafrecht Delikte, die sich an eine strafrechtswidrige Vortat anschließen. Das deutsche Strafgesetzbuch regelt heute im 21. Abschnitt des Besonderen Teils vier verschiedene Anschlussdelikte: Begünstigung (§ 257 …   Deutsch Wikipedia

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