- Begnügsam
Begnügsam, -er, -ste, adj. et adv. sich leicht begnügen lassend; ingleichen die Begnügsamkeit, plur. inus. die Fassung des Gemüthes, da man sich leicht begnügen lässet. Für beyde ist im Hochdeutschen genügsam und Genügsamkeit üblicher.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.