Beleihen

Beleihen

* Beleihen, verb. irreg. act. (S. Leihen,) welches nur im Oberdeutschen für belehnen üblich ist, S. Belehnen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Beleihen — (belehnen), auf einen verpfändeten Wertgegenstand ein Darlehen gewähren …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • beleihen — ↑lombardieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • beleihen — V. (Oberstufe) einen Gegenstand als Pfand behalten und jmdm. dafür Geld geben Beispiel: Die aus der Weiterverwendung der Ware entstehenden Forderungen dürfen vom Käufer nur mit unserer Zustimmung beliehen werden …   Extremes Deutsch

  • beleihen — be|lei|hen 〈V. tr. 177; hat〉 jmdn. beleihen 1. jmdm. ein Darlehen geben 2. = belehnen ● ein Guthaben, Wertpapier beleihen zugunsten der Bank als Sicherheit für einen Kredit verpfänden * * * be|lei|hen <st. V.; hat: 1. als Pfand nehmen u. dafür …   Universal-Lexikon

  • beleihen — be·lei·hen; belieh, hat beliehen; [Vt] etwas beleihen meist einer Bank etwas als Sicherheit nennen und dafür Geld bekommen <ein Grundstück, ein Haus beleihen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • beleihen — 1. (Bankw.): lombardieren; (Seew. früher): verbodmen. 2. (schweiz.): belehnen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • beleihen — be|lei|hen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Beleihung — Be|lei|hung 〈f. 20〉 das Beleihen * * * Be|lei|hung, die; , en: das Beleihen; das Beliehenwerden. * * * Beleihung,   Beleihen, Krediteinräumung gegen Verpfändung eines Gegenstandes oder Belastung eines Rechtes, besonders beim Lombard und bei… …   Universal-Lexikon

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • belehnen — be|leh|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. belehnen jmdm. ein Lehen übergeben; Sy beleihen (2) ● jmdn. mit einem Stück Land belehnen ihm Land als Lehen zur Verfügung stellen [→ leihen, Lehen] * * * be|leh|nen <sw. V.; hat: 1. [mhd. belēhenen]… …   Universal-Lexikon

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