Abäußern

Abäußern

* Abäußern, verb. reg. act. an einigen Orten, einen Leibeigenen oder Unterthan von dem Gute, welches er besessen, treiben. Am Niederrheine wird solches auch abmeiern genannt. Daher die Abäußerung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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