- Abäußern
* Abäußern, verb. reg. act. an einigen Orten, einen Leibeigenen oder Unterthan von dem Gute, welches er besessen, treiben. Am Niederrheine wird solches auch abmeiern genannt. Daher die Abäußerung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.