Bergegeld, das

Bergegeld, das

Das Bêrgegêld, des -es, plur. inus. 1) Geld, welches denenjenigen zur Belohnung gegeben wird, welche gestrandete Güter geborgen haben, und auch der Bergelohn heißt. 2) Dasjenige Geld, welches dem Grundherren einer Küste bezahlt wird, wenn er die gestrandeten und geborgenen Güter verabfolgen lassen soll. S. Bergen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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